Fragen und Antworten

Manche legen es direkt darauf an: Auf Internet-Plattformen wird Ware bestellt, jedoch, der Käufer zahlt nicht. Betrug ist kein Kavaliersdelikt, wir empfehlen Ihnen deshalb, rasch und gezielt dagegen vorzugehen.
Bleibt eine Zahlung aus und erfolgt keine weitere Reaktion, wissen Sie als Händler oder Privatperson nicht einmal, ob die Ware heil angekommen ist, die Zahlungsverweigerung berechtigt ist oder wie Sie weiter vorgehen können.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie ganz unverbindlich.

Ist eine Kommunikation nicht (mehr) möglich oder Ihr Käufer bezahlt die Rechnung nicht, ist der erste Schritt immer die Kontaktaufnahme mit der (Verkaufs-) Plattform. Das gilt für Amazon-marketplace, Thehood, Dawanda, ebenso wie für Ebay und andere Verkaufsplattformen.

Kann hier keine Einigung erreicht werden, haben Sie mehrere Handlungsoptionen. Sie können die Angelegenheit an einen Anwalt übergeben oder eine Strafanzeige bei der Polizei stellen.

Sie können die Sache aber auch zunächst selbstständig angehen.

Verfassen Sie eine Mahnung und setzen Sie Ihren Käufer in Verzug.

Sobald der Käufer in Verzug gesetzt worden ist, dürfen Sie Verzugszinsen berechnen.

Informieren Sie den Nichtzahler in dem Schreiben höflich, aber bestimmt über weiterführende Schritte, sollte die Zahlung weiterhin nicht erfolgen.

Das kann die Beauftragung eines Inkassounternehmens sein oder der Erlass eines Mahnbescheides (s. weiter oben: „Wie beantragt man einen Mahnbescheid“). Machen Sie ihm deutlich, dass eine weitere Verzögerung der Zahlung steigende Kosten für ihn bedeuten, die er zusätzlich zur offenen Rechnung begleichen muss. Das kann mit einem Zahlungseingang vermieden werden.

Manchmal erreicht man durch die Ankündigung konkreter Maßnahmen bereits einen Erfolg.

Unsere Dienstleistung der finalen Mahnung kostet Sie einmalig 17,50 EUR brutto.

Diese zahlen Sie am Ende des Bestellvorganges.

Ihrem Schuldner berechnen wir eine zusätzliche Mahngebühr in Höhe von 17,50 EUR auf Ihre offene Rechnung.

Dadurch refinanzieren Sie durch diese Mahngebühr, unsere Dienstleistung der finalen Mahnung und haben daher keinen Kostenaufwand!

Unsere Erfahrung zeigt, dass sehr oft Bewegung und Kommunikation in eine solche Sache kommt, wenn sich beispielsweise der Briefkopf eines Mahnschreibens von Ihrem Unternehmen auf den von uns ändert.
Ihr Kunde erkennt dabei sehr schnell, dass ein professioneller Dienstleister den Fall für Sie übernommen hat.

Nach einer kurzen Registrierung als Kunde, erfassen Sie bitte die Daten Ihres Unternehmens sowie die Daten Ihres Schuldners (Ihr Kunde). Dazu benötigen wir noch ein paar Eck-Daten der nicht bezahlten Rechnung.
Zusätzlich übermitteln Sie uns bitte den entsprechenden Rechnungsbeleg als Datei (*.pdf; *.doc) per Drag & Drop über unser Onlineauftragsformular.
Wir produzieren und versenden – taggleich – per Brief die dazugehörige letzte, “finale Mahnung” für Sie.
Ihr Kunde ist informiert, dass es nun eilt und der Vorgang in Kürze in den Inkassoprozess übergeht.
Sollte Ihr Kunden Ihre Rechnung nicht binnen 14 Tagen ausgeglichen haben, können wir den Fall automatisiert in unseren Inkassoprozess übernehmen. Vorausgesetzt, dass Sie dies wünschen und beauftragen.

Nicht einfach generell. Eine Schufa Meldung unterliegt strengen Richtlinien.
Wenn, dann geschieht das, soweit ein Schuldner nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist und die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegt. Außerdem darf die Forderung nicht bestritten worden sein.
Titulierte Forderungen melden wir grundsätzlich an die Schufa.

Wenn Sie bereits wissen, dass Ihr Kunde nicht mehr an der Ihnen bisher bekannten Adresse wohnt bzw. seinen Sitz hat, dann können Sie uns mit der Recherche dessen neuer, aktueller Adresse beauftragen.
Wir ermitteln dann die aktuelle zustellfähige Postadresse.

Sie haben die Möglichkeit, direkt bei Bestellung anzugeben, dass Sie, falls Ihr Schuldner Ihre ausstehende Rechnung nicht innerhalb der 14tägigen Frist unserer finalen Mahnung bezahlt, die Sache bei uns weiter in den Inkassoprozess übergeben möchten.
Dazu benötigen wir eine unterzeichnete Inkassovereinbarung inkl. Inkassovol-lmacht.
Sofern Sie dies in unserer Online-Bestellung kenntlich gemacht haben, senden wir Ihnen diese automatisiert per E-Mail zu.
Wichtig: diese Inkassovollmacht muss vor Übernahme in den Inkassoprozess bei uns unterschrieben vorliegen!

Sollten Sie uns zusätzlich beauftragt haben, dass Ihr Fall bei Nichtzahlung in das Inkasso übergeht, so ist es sehr wichtig ist, dass Sie uns umgehend über einen Geldeingang Ihres Schuldners informieren.
Wenn Sie unsere zusätzliche Inkassovereinbarung ausgefüllt und unterschrieben haben, geht alles seinen Gang.

Weitere Antworten auf mögliche Fragen finden Sie auch auf unserer Seite unter: https://inkasso-koeln.de/faq/